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Entscheidest du dich, die (Sommer-)Ferien zum Teil oder zur Gänze mit Arbeiten zu verbringen, ist es wichtig, dass du dich im Vorfeld über deine Rechten und Pflichten informierst. |
Das Wort „Ferialjob“ wird oftmals auch für „Pflichtpraktikum“ oder „Volontariat“ verwendet. Diese Wörter unterscheiden sich allerdings voneinander vor allem in Bezug auf die Arbeitsweise und Entlohnung.
Pflichtpraktikum
In einigen Schultypen, vor allem in technischen, gewerblichen oder kunstgewerblichen höheren Schulen, ist ein Praktikum verpflichtend. Hier ist es wichtig, dass du dein theoretisch erlerntes Wissen in die Praxis umsetzt. Dies sollte in deiner Arbeitsstätte nach den von der Schule festgeschriebenen Lehrplänen erfolgen. Hast du ein Praktikum in der Tasche, ist es wichtig, dass du in einem persönlichen Gespräch mit deiner Vorgesetzten oder deinem Vorgesetzten folgende Punkte abklärst:
- Dauer des Praktikums
- Art der Arbeitsleistung
- Arbeitszeit
- Ort
- Entlohnung
Volontariat
Bei einem Volontariat lernst du ebenfalls, fachbezogene Kenntnisse anzuwenden. Im Gegensatz zum Pflichtpraktikum entsteht hier kein Arbeitsverhältnis, denn du bist als Volontär an keine Arbeitszeiten gebunden und es besteht auch kein Weisungsrecht deines Vorgesetzten. Da du aber an keine Arbeitszeiten oder Weisungen gebunden bist, entsteht auch kein Rechtsanspruch auf Entgelt. Wenn du allerdings eine nette Chefin oder einen netten Chef erwischst, kann es sein, dass du ein „Taschengeld“ bezahlt bekommst.
Ferialjob
Unter einem Ferialjob versteht man einen ganz normalen Job, bei dem das „Geldverdienen“ im Vordergrund steht. Aus diesem Grund bist du in diesem Zeitraum ein ganz normaler Mitarbeiter und wirst nach dem Kollektivvertrag entlohnt. Vereinbarungen (über Entlohnung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Dauer des Arbeitsverhältnisses etc.), die du mit deiner Chefin oder deinem Chef triffst, sollten schriftlich festgehalten werden, um in etwaigen Streitigkeiten auf der sicheren Seite zu sein.
Arbeitszeitregelungen bei Ferialpraktikanten und -jobbern
Grundsätzlich darfst du, solange du unter 18 Jahre alt bist, nicht mehr als 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Im Hotel- und Gastgewerbe kann es allerdings oftmals zu einer Ausnahmebestimmung kommen (max. 9,5 Stunden pro Tag und 45 Stunden pro Woche). Den Sonn- bzw. Feiertag kannst du im Normalfall als Ferialpraktikant und -jobber deiner Freizeit widmen. Eine Ausnahmeregelung gibt es auch in diesem Fall wieder für das Hotel- und Gastgewerbe.