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Ferienjob: Deine Rechte und Pflichten zurück

 Entscheidest du dich in den (Sommer)Ferien zum Teil oder zur Gänze mit Arbeiten zu verbringen, ist es wichtig, dass du dich im Vorfeld über deine Rechte und Pflichten informierst. Das Wort „Ferialjob“ wird oftmals auch für „Pflichtpraktikum“ oder „Volontariat“ verwendet. Diese Worte unterscheiden sich allerdings voneinander vor allem im Bezug auf die Arbeitsweise und Entlohnung.

Pflichtpraktikum
In einigen Schultypen, vor allem in technischen, gewerblichen oder kunstgewerblichen höheren Schulen, ist ein Praktikum verpflichtend. Hier ist es wichtig, dass du dein theoretisch erlerntes Wissen in der Praxis umsetzt. Dies sollte in deiner Arbeitsstätte nach den von der Schule festgeschriebenen Lehrplänen erfolgen. Hast du ein Praktikum in der Tasche ist es wichtig, dass du in einem persönlichen Gespräch mit deiner Vorgesetzten oder deinem Vorgesetzten folgende Punkte abklärst:

  • Dauer des Praktikums
  • Art der Arbeitsleistung
  • Arbeitszeit
  • Ort
  • Finanzielle Entlohnung

Volontariat
Bei einem Volontariat erlernst du ebenfalls fachbezogene Kenntnisse anzuwenden. Im Gegensatz zum Pflichtpraktikum entsteht hier kein Arbeitsverhältnis, denn du bist als Volontär an keine Arbeitszeiten gebunden und es besteht auch kein Weisungsrecht deines Vorgesetzten. Da du aber an keine Arbeitszeiten oder Weisungen gebunden bist, entsteht auch kein Rechtsanspruch auf Entgelt. Wenn du allerdings eine/n „nette/n“ ChefIn erwischst, kann es sein, dass du ein „Taschengeld“ bezahlt bekommst.

Ferialjob
Unter einem Ferialjob versteht man einen ganz normalen Job bei dem das „Geld verdienen“ im Vordergrund steht. Vereinbarungen (über Entlohnung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Dauer des Arbeitsverhältnisses etc.) die du mit deinem Chef oder deiner Chefin triffst, sollten schriftlich festgehalten werden, um in etwaigen Streitigkeiten auf der sicheren Seite zu liegen.

Arbeitszeit-Regelungen bei Ferialpraktikanten und Ferialjobbern
Grundsätzlich darfst du, solange du unter 18 Jahre alt bist, nicht mehr als 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Im Hotelund Gastgewerbe kann es allerdings oftmals zu einer Ausnahmebestimmung kommen (max. 9,5 Stunde pro Tag und 45 Stunde pro Woche). Den Sonntag bzw. Feiertage kannst du im Normalfall als Ferialpraktikant und Ferialjobber deiner Freizeit widmen. Eine Ausnahmeregelung gibt es auch in diesem Fall wieder für das Hotel- und Gastgewerbe.

 

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